So wird die Kündigungsfrist berechnet
Für Mieter beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, egal wie lange das Mietverhältnis bestanden hat (§ 573c BGB). Geht die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ein, zählt dieser Monat schon mit. Der Samstag zählt dabei nach der Rechtsprechung des BGH nicht als Werktag.
Beispiel: Geht die Kündigung am 3. Februar (Dienstag) ein, endet das Mietverhältnis am 30. April. Geht sie am 6. Februar ein, endet es erst am 31. Mai.
Der Rechner berücksichtigt keine Feiertage. Liegt ein Feiertag in den ersten Tagen des Monats, schicken Sie die Kündigung lieber einen Tag früher ab.
Ausnahmen
- Bei einem wirksamen Kündigungsverzicht (höchstens 4 Jahre) können Sie erst danach kündigen.
- Bei einem Zeitmietvertrag ist eine ordentliche Kündigung meist ausgeschlossen.
- Nach einer Mieterhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB).
Nachweis des Zugangs
Am sichersten ist die persönliche Übergabe mit Zeugen oder ein Einwurf-Einschreiben. Notieren Sie Datum und Uhrzeit.
Häufige Fragen
Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?
Nein. Als Mieter können Sie ohne Angabe von Gründen kündigen.
Kann ich einen Nachmieter stellen, um früher rauszukommen?
Einen Anspruch darauf haben Sie nur, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist oder in Härtefällen. Viele Vermieter lassen sich aber darauf ein.
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Stand: November 2026. Unsere Vorlagen und Generatoren sind Muster für typische Fälle und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.